Schulungen

Unser breites Schulungsangebot reicht von der Ausbildung und Nachschulung von Gabelstaplerfahrern und Kranführern über Arbeitssicherheitsunterweisungen bis hin zu Brandschutzübungen. Das vollständige Schulungsangebot finden Sie in der Navigation oben.

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Gabelstapler-
fahrer

Unsere Gabelstaplerfahrerschulung bieten wir in zwei Ausführungen an:

Neuausbildung für angehende Gabelstaplerfahrer

Teilnehmerkreis
Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 68 für Gabelstapler benötigen.

Voraussetzungen

 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Flurförderzeugen muss im Vorfeld durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25, ggf. G41 festgestellt werden.

Wir überprüfen das Vorhandensein dieser Eignung nicht, setzen sie aber voraus.

Theorie

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68 / Betriebssicherheitsverordnung
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
  • Fahrphysikalische Grundlagen
  • Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
  • Merkregeln für den Fahrbetrieb
  • Abschließender Wissenstest

Praxis

  • Einweisung am Fahrzeug
  • Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68
  • Fahrübungen, mit und ohne Last
  • Stapelübungen
  • Abschließende Fahrprüfung

Seinar beinhaltet

  • Unterrichtsmaterial
  • Prüfungsmaterial
  • Erstellung des Fahrausweis

Abschluss
Erlangung des Befähigungsnachweises zum Führen von Flurförderzeugen

 

Nachschulung zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen

Schulung
1/2-tägige Wiederholungsunterweisung für Personen im täglichen Fahreinsatz

  • Alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / Richtlinien (Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68)
  • Innerbetriebliche Verantwortung
  • Sicheres Laden und Stapeln
  • Notwendige Wartungsarbeiten an Gabelstaplern
  • Abschließende theoretische Prüfung

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

 

Kranführer

Wir bilden Sie oder Ihre Mitarbeiter zu Kranführern aus. Gerne führen wir diese Ausbildung kostengünstig in Ihrem Unternehmen durch.
Neuausbildung für angehende Kranführer

Teilnehmerkreis
Personen, die im Betriebsalltag Brückenkrane und/oder Säulenschwenkkrane bedienen sollen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Hintergrund
Krane dürfen nur benutzt werden, wenn eine Beauftragung erteilt und eine Unterweisung erfolgt ist.

Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften „Krane“ DGUV Vorschrift 52, „Lastaufnahmeeinrichtungen“ DGUV Regel 100-500 und „Winden, Hub- und Zuggeräte“ DGUV Vorschrift 54.

Theorie

  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 100-500)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • Anschlagmittel
  • Arten von Anschlagen
  • Betriebliche Sicherheitsvorschriften

Abschließende theoretische Prüfung

Praxis

  • Einweisung am Brücken- und Säulenschwenkkranen
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Anschlagen von verschiedenen Lasten
  • Kranübungen, mit und ohne Last
  • Einsatz von Lastverteilern
  • Beurteilung von Hebezeugen
  • Abschließende praktische Prüfung

 

Nachschulung zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen

Teilnehmerkreis
Personen, die im Betriebsalltag Brückenkrane und/oder Säulenschwenkkrane bedienen sollen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Hintergrund
Krane dürfen nur benutzt werden, wenn eine Beauftragung erteilt und eine Unterweisung erfolgt ist.

Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften „Krane“ DGUV Vorschrift 52, „Lastaufnahmeeinrichtungen“ DGUV Regel 100-500 und „Winden, Hub- und Zuggeräte“ DGUV Vorschrift 54.

Theorie

  • Kurzerläuterung zu Vorschriften und Regelwerken
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • Auswahl von Anschlagmittel nach Kennzeichnung
  • Arten von Anschlagen

Praxis

  • Einfluss von Anschlagswinkel bei der Lastaufnahme
  • Ermittlung des Anschlagverfahrens
  • Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln
  • Anschlagsdurchführung an Übungsobjekten
  • Beurteilungen zur Ablegereife von Anschlagmitteln

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Ameisen-
bediener

Wir bieten Einweisungen und Unterweisungen für Ameisenbediener.

Hintergrund
Für viele Transport- und Lageraufgaben ist das Mitgänger-Flurförderzeug eine wirtschaftliche Lösung. Wobei hier das Unfallrisiko sehr oft unterschätzt wird. Weiter zeigen sich bei der regelmäßigen Unterweisungspflicht zur Vermeidung von Unfällen sehr oft schwere Defizite, obwohl bekannt ist, dass jedes Unternehmen nur Personen mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen beauftragen darf, wenn diese min. 18 Jahre alt, geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

Daher ist eine gründliche Einweisung und Unterweisung erforderlich. Wir unterweisen Ihre Bediener gemäß DGUV Vorschrift 68 §.

Inhalte

  • Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütung
  • Funktions- und Sicherheitsprüfungen
  • Fahrverhalten und Funktion der Geräte
  • Fahrübungen
  • Prüfung

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Unterweisungen

Wir führen für Sie die vorgeschriebenen Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit durch.

Hintergrund
Arbeitgeber oder Fachvorgesetzte sind meistens so stark ausgelastet, dass Sie die nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes regelmäßig vorgeschriebenen Unterweisungen der Beschäftigten oft nicht fristgerecht umsetzen können. Dieses Versäumnis wird sich bei einer behördlichen Unfalluntersuchung negativ auswirken. Können Sie Ihre Fürsorgepflicht nach DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“ gegenüber Ihren Mitarbeitern nachweisen? Lassen Sie sich von dieser Aufgabe von uns entbinden.

Allgemeiner Lehrinhalt

  • Erste-Hilfe
  • Brandschutz
  • Verwendung von PSA
  • Betriebsanweisungen
  • u.v.m.

Fachbezogene Lehrinhalte

  • Kühlschmierstoffe
  • Stillsetzen von Maschinen
  • Absturz
  • u.v.m.

Gerne führen wir die fälligen Unterweisungen nach Ihrer Themenvorgabe in Ihrem Hause aus.

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Brandschutz-
helfer

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus.

Hintergrund

Das Wissen um den vorbeugenden Brandschutz ist ein sehr wichtiger Punkt und sollte von Ihnen nicht unterschätzt werden. Feuer kann sich schnell und überall ausbreiten!
Sorgen Sie vor und lassen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter von uns zum Brandschutzhelfer ausbilden.

Theoretische Unterweisung

  • Verhaltensmaßnahmen
  • Notruf absetzen
  • Brandklassenunterteilung
  • Umgang mit Feuerlöschern
  • Wie lösche ich richtig?
  • Abschließender Wissentest

Praktische Löschübungen

  • Flächenbrand
  • Papierkorbbrand
  • Monitorbrand
  • Fettbrand
  • Metallbrände
  • Staubexplosionen
  • Löschübungen mit Brandschutzdecke

Brandschutz-
übungen

Wir bieten bundesweit Brandschutzschulungen- und Unterweisungen sowie Feuerlöschübungen an.

Teilnehmerkreis

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Behörden

Theoretische Ausbildung

  • Brandlehre, Brandklassen, Löschmittel
  • Funktionsarten, Wirkungsweisen von Feuerlöschern
  • Verhalten im Brandfall
  • Vorbeugender Brandschutz

Praktische Ausbildung

  • Umgang mit tragbaren Feuerlöschern am Feuerlöschtrainer
  • Personenbrände richtig löschen

Übungen mit unseren gasbetriebenen Feuerlöschtrainern

 

  • Monitorbrand
  • Papierkorbbrand
  • Explosionsbrand, Brandlöschübung mit Feuerlöschdecken an einer brennenden Pumpe. Fettbrand und seine Auswirkungen!

Umweltschonende Brandschutzübung

Durch die ausschließliche Verwendung von reinem Wasser in unseren Übungslöschern vermeiden wir Umweltbelastungen, die durch das Ablassen von Pulverlöschern unvermeidlich sind.

Auf besonderen Wunsch verwenden wir aber auch Ihre hauseigenen Feuerlöscher. Diese können Pulver-, Schaum- oder CO2-Löscher sein. Bedenken Sie jedoch, dass bei Verwendung unserer Übungslöscher die Wiederbefüllung Ihrer Feuerlöscher entfällt. Das trägt zu einer wesentlichen Kostenentlastung Ihrerseits bei.

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

 

Hygiene-
schulung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und ersparen Ihnen so viel Ärger.

Hintergrund

Hygiene ist ein wunder Punkt und nimmt vielfach nicht den erforderlichen Stellenwert ein.

Folgende Aspekte können dazu führen, dass aufsichtsführende Ämter Ihnen massive Auflagen erteilen – bis hin zur Betriebsschließung:

  • Handhygiene: Wann/Wie/Womit?
  • Schutzkleidung: Mehr als „Maskerade“
  • Hygiene wird nicht vorgelebt
  • Aufklärung bleibt auf der Strecke

Lassen Sie es nicht soweit kommen, schulen Sie Ihre Mitarbeiter und Sie werden rechtssicher.

Themen unserer Infektionsschutz- und Hygieneschulungen

  • Allgemeine Betriebsabläufe
  • Besondere Gefahren bei
    • Krankheitserregern
    • Übertragung
    • Darstellung von Abklatschen
    • Umgang mit gefährlichen Reinigungsmitteln
  • Personalhygiene
    • Symptome
    • Tätigkeitsverbot
    • Sauberes Arbeiten
    • Wunde Punkte
    • Händewaschen
    • Schutzkleidung
  • Gesundheitsinformation nach §43 des Infektionsschutzgesetzes und gesetzliche Grundlagen im Lebensmittelbereich nach EG Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Präventionsmaßnahmen und Aussprache über Infektionsschutz z.B. in der Gastronomie

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Ladungs-
sicherung-
schulung

Eine gute Ladungssicherung beweist Professionalität und lässt die Ladung sicher ans Ziel kommen. Wir möchten Schäden am Beförderungsgut und Gefährdung von Personen so weit wie möglich einschränken.

Unser Leistungsangebot beinhaltet:

Erstellen von betriebsbezogenem Bildmaterial
Hierfür werden wir vorab Aufnahmen vor Ort erstellen

Visuelle Präsentation

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Arten der Ladungssicherung
  • Ermitteln der erfoderlichen Sicherungskräfte
  • Zurmittel für Ladungssicherung
  • Weitere Ladungssicherungsmittel
  • Auswertung aufgenommener betrieblicher Verlade- und Transportsituation
  • Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten
  • Checkliste Ladungssicherung

Praktische Übungen

  • Innerbetrieblicher Transport von Gütern mit Verlade- und Transportmitteln
  • Verladen von Gütern unterschiedlichster Art auf LKW vor Ort (wenn möglich)
  • Richtige Anwendung von Hilfsmitteln zur Befestigung von Gütern

Analyse und und Auswertung
Gruppengespräch zur vorangegangenen Präsentation

Was geschieht mit ungesicherten Gütern auf dem LKW?
Fahrprobe mit anschließender Analyse (wenn möglich)

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.

Hubarbeits-
bühnenbediener

Wir bilden Sie oder Ihre Mitarbeiter zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen aus. Gerne führen wir diese Ausbildung kostengünstig in Ihrem Unternehmen durch.

Teilnehmerkreis
Personen, die im Betriebsalltag Hubarbeitsbühnen bedienen sollen.

Hintergrund
Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, für diese Bedienung unterwiesen sein und ihre Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen haben. Hubarbeitsbühnen dürfen nur benutzt werden, wenn eine Beauftragung erteilt und eine Ausbildung erfolgt ist.

Rechtsgrundlage: DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ und die DGUV Regel 500, Kapitel „Betreiben von Hebebühnen“.

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Prüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze

Praxis

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass
  • Abschließende praktische Prüfung

Alle unsere Schulungen beinhalten eine Prüfung, ein Teilnahmezertifikat, ggf. rechtssichere Fahrausweise sowie den Schulungsnachweis für den Unternehmer.